Wenn in Ihrem Arbeitsalltag KI-Tools genutzt werden, also ChatGPT, Copilot oder KI-Funktionen in Software, die Sie ohnehin einsetzen, dann gilt Artikel 4 für Sie.
Wer KI-Systeme anbietet oder betreibt, muss sicherstellen, dass alle Personen, die damit arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Seit dem 29. Juli 2026 setzt das deutsche Durchführungsgesetz diese Pflicht durch, mit benannten Aufsichtsbehörden.
Zentrale Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Sie ist Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle, überall dort, wo keine andere Fachbehörde zuständig ist. Quelle: KI-MIG, in Kraft seit 29. Juli 2026.
Die Pflicht gilt seit Februar 2025. Eine Schonzeit gibt es nicht.
Das Gesetz schreibt weder Dauer noch Form der Schulung vor. Wie geschult wird, entscheiden Sie.
Im Prüfungsfall zählt nicht, dass geschult wurde, sondern dass Sie es belegen können.
Aus Unsicherheit im Umgang mit KI wird eine belegbare Kompetenz, die im Arbeitsalltag trägt. Vier Fähigkeiten, die jede geschulte Person mitnimmt.
Beurteilen, welche Aufgaben KI übernehmen darf, wo eine Person gegenprüfen muss und wo KI nichts zu suchen hat.
Erkennen, welche Informationen in ein KI-Tool dürfen und welche das Haus nie verlassen. Vor dem Einfügen, nicht danach.
Falsche Ergebnisse, verzerrte Vorschläge und rechtliche Fallstricke bemerken, bevor daraus ein Schaden wird.
KI im Tagesgeschäft souverän einsetzen, statt sie aus Unsicherheit zu meiden oder unkontrolliert zu nutzen.
Am Ende des KI-Führerscheins Stufe 1 legt jede Person eine Prüfung ab. Wer besteht, erhält seinen persönlichen Nachweis, ausgestellt auf den Namen.
Wir schulen Unternehmen, Kommunen und Gemeinden. Stufe 1 gilt für alle, die im Betrieb KI einsetzen. Stufe 2 und 3 richten sich an alle, die KI selbst bauen oder in sensiblen Bereichen einsetzen.
Vier Stunden, in denen aus alltäglicher KI-Nutzung nachweisbare Kompetenz wird. Am Ende steht eine Prüfung, danach der Nachweis.
Für alle, die KI selbst bauen oder in sensiblen Bereichen einsetzen. Risiken bewerten, mindern und dokumentieren.
Wir bauen Ihre Daten-Governance auf, bis Ihr Team sie allein weiterführt. Kein Kurs, sondern Umsetzung im Unternehmen.
Ja. Nach bestandener Prüfung bestätigt der Kompetenznachweis das vermittelte und geprüfte Wissen im Sinne des Artikel 4 der KI-Verordnung, und Sie können es belegen.
Kommen neue Personen dazu oder setzen Sie neue KI-Systeme ein, gilt die Pflicht für diese ebenfalls. Wir schulen dann nach.